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Kurzzeitpflege 

Michaela Brudermann, Bürgerservice

Telefon: 04356/2555-16

Fax: 04356/2555-40
 
Kurzzeitpflege
 
Im Rahmen der Kurzzeitpflege ist es für pflegende Angehörige möglich, den Pflegling für eine bestimmte Zeit (28 Tage pro Jahr) in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen, wodurch der Pflegende zumindest in dieser Zeit eine Entlastung erfahren und ihm die Möglichkeit geboten werden soll, sich von der schweren Aufgabe der Pflege und Betreuung einer hilfsbedürftigen Person zu erholen. Die Kurzzeitpflege wird nur auf Antrag des pflegenden Angehörigen gewährt. Der Antrag auf Kurzzeitpflege wird nur gewährt, wenn der Pflegebedürftige bereits ein halbes Jahr zumindest die Pflegestufe 3 erhalten hat.
 
Der Antrag mit den Erläuterungen liegt im Bürgerservicebüro der Marktgemeinde Lavamünd auf.

 

 

 

Zuletzt aktualisiert: 03.11.2009 - 18:31:17 Uhr
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