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Zum Schnellmenü zurückGewerbeförderungsrichtlinien
Franz Wunder, Finanzverwalter
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2004 neue Richtlinien für die Gewährung einer Gewerbeförderung beschlossen. Diese wird in drei Fällen gewährt.
a) Betriebsgründungen
Für alle Dienstnehmer wird ein 30%iger Kommunalsteuerrückersatz für die ersten vier Betriebsjahre gewährt. Die Förderungsauszahlung erfolgt in 2 Teilbeträgen. Der erste Teilbetrag wird nach zwei Jahren und der zweite Teilbetrag nach vier Jahren ab Betriebsgründung ausbezahlt.
Für alle Dienstnehmer wird ein 30%iger Kommunalsteuerrückersatz für die ersten vier Betriebsjahre gewährt. Die Förderungsauszahlung erfolgt in 2 Teilbeträgen. Der erste Teilbetrag wird nach zwei Jahren und der zweite Teilbetrag nach vier Jahren ab Betriebsgründung ausbezahlt.
b) Betriebsübernahme:
Für alle Dienstnehmer wird ein 30%iger Kommunalsteuerrückersatz für die ersten zwei Betriebsjahre gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der ersten zwei Betriebsjahre.
Für alle Dienstnehmer wird ein 30%iger Kommunalsteuerrückersatz für die ersten zwei Betriebsjahre gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der ersten zwei Betriebsjahre.
c) Bestehende Betriebe:
Betriebe, welche mindestens 2 Dienstnehmer beschäftigen und nun zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, erhalten für die zusätzlichen Arbeitsplätze eine Förderung in Form eines Kommunalsteuerrückersatzes in Höhe von 50 % auf die Dauer von zwei Jahren gewährt. Die Beschäftigung muss mindestens 8 Monate betragen. Der Beschäftigungsstand der letzten 3 Jahre muss übertroffen werden.
Betriebe, welche mindestens 2 Dienstnehmer beschäftigen und nun zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, erhalten für die zusätzlichen Arbeitsplätze eine Förderung in Form eines Kommunalsteuerrückersatzes in Höhe von 50 % auf die Dauer von zwei Jahren gewährt. Die Beschäftigung muss mindestens 8 Monate betragen. Der Beschäftigungsstand der letzten 3 Jahre muss übertroffen werden.
Zuletzt aktualisiert: 04.02.2022 - 09:59:07 Uhr



