Schnellmenü

Seiteninhalt

Zum Schnellmenü zurück

Heizkostenzuschuss 


Michaela Brudermann, Bürgerservice
Telefon: 04356/2555-26
Fax: 04356/2555-40
Email: michaela.brudermann@ktn.gde.at
 
Seit 1. Juli 2007 ist der Heizkostenzuschuss des Landes Kärnten im § 34 des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes 2007 gesetzlich verankert und wird für die jeweilige Heizperiode fortgesetzt. Einkommensschwache Personen können jährlich um einen Heizkostenzuschuss ansuchen. Der Heizkostenzuschuss ist einkommensabhängig und die Einkommensgrenzen werden jährlich neu festgesetzt. Die Antragstellung ist in der Regel von Oktober bis März des nächsten Jahres.
 
Ansuchen um Gewährung eines Heizkostenzuschusses sind ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt in Form eines Antrages einzubringen. Bei der Antragstellung müssen sämtliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen vorgelegt werden.

 

 

 

Zuletzt aktualisiert: 10.30.2013 - 13:06:43 Uhr
zurückzurück | nach obennach oben | DruckansichtDruckansicht





-