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Meldeauskünfte 


Michaela Brudermann, Bürgerservice
Telefon: 04356/2555-26
Fax: 04356/2555-40
Email: michaela.brudermann@ktn.gde.at

 
Auskünfte aus dem Melderegister können im Meldeamt eingeholt werden. Hierfür ist der Nachweis der Identität notwendig. Telefonisch dürfen keine Meldeauskünfte erteilt werden. Meldeauskünfte sind kostenpflichtig.
 
Bei einem mündlich gestellten Antrag wird für eine Meldeauskunft EUR 3,- an Verwaltungsabgabe eingehoben. Für Meldebestätigungen muss noch die Bundesgebühr von EUR 14,30 eingehoben werden. Diese entfällt, wenn es sich um eine gebührenfreie Mitteilung handelt („Zur Vorlage bei…").
 
Bei schriftlichen Eingaben fällt zusätzlich eine Bundesgebühr von EUR 14,30 pro Personenauskunft an.

 

 

 

Zuletzt aktualisiert: 08.18.2011 - 20:08:26 Uhr
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